Bei der Vorgesetztenverantwortlichkeit handelt es sich um eine spezifisch völkerstrafrechtliche Zurechnungsfigur. Sie erfasst sowohl vorsätzliches wie auch lediglich pflichtwidriges Verhalten. Je nach Fallkonstellation lässt sich das Verhalten des Vorgesetzten als Beteiligung an der Begehung eines Völkerrechtsverbrechens, als Verstoß des Vorgesetzten gegen eine besondere völkerrechtliche Handlungspflicht oder als strafbares Nachtatverhalten begreifen. Dieser Befund hat grundsätzliche Vorbehalte gegen die Vorgesetztenverantwortlichkeit laut werden lassen. Die Rechtsfigur erscheint als Musterbeispiel einer rough justice, die in ihrer unterschiedslosen Zurechnung völkerstrafrechtlichen Unrechts möglicherweise gegen das Schuldprinzip verstößt, jedenfalls aber dem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht.
Die vorliegende Untersuchung zeigt im Wege einer ausführlichen Analyse der Rechtsprechung der internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda, dass diese Vorbehalte weitgehend unbegründet sind. In einem ersten Schritt werden die rezeptionsgeschichtlichen Missverständnisse aufgezeigt, die bislang einen unvoreingenommenen Blick auf die Vorgesetztenverantwortlichkeit erschwert haben. In einem zweiten Schritt wird die Rechtsfigur in das völkerrechtliche Straftatsystem eingeordnet. Erst diese Verortung ermöglicht eine Funktionsbestimmung der Vorgesetztenverantwortlichkeit im Völkerstrafrecht und damit ihre angemessene Beurteilung.
Saturday, May 10, 2008
Burghardt: Die Vorgesetztenverantwortlichkeit im völkerrechtlichen Straftatsystem
Boris Burghardt has published Die Vorgesetztenverantwortlichkeit im völkerrechtlichen Straftatsystem: Eine Untersuchung zur Rechtsprechung der internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda (Berliner Wissenschafts-Verlag 2008). Here's the abstract:
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