Die beiden Ad-hoc-Tribunale zur Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien und in Ruanda befinden sich in einer Phase der Abwicklung. Die sogenannten „Completion Strategy“ soll dazu führen, dass beide Gerichtshöfe möglichst bald Ihre Arbeit einstellen können. Zu dieser Strategie gehört mit dem Instrument der sogenannten Referrals (Abgabe) auch die Möglichkeit, dass die beiden Tribunale bei Ihnen anhängige Strafverfahren an die nationale Gerichtsbarkeit von Staaten abgeben, die zu einer Strafverfolgung bereit sind. Mit einer solchen Abgabe kehrt sich das Verhältnis zwischen nationaler und internationaler Strafgerichtsbarkeit in gewisser Weise um: Stand bislang die Abgabe von Strafverfahren aus der nationalen Gerichtsbarkeit zu den internationalen Strafgerichtshöfen im Vordergrund, so geht es nun darum, die internationalen Gerichte dadurch zu entlasten, dass die Verfahren an nationalen Gerichten zu Ende geführt werden. Das neue Instrument der Abgabe wirft zahlreiche völkerrechtliche und strafverfahrensrechtliche Fragen auf, die diese Studie systematisch untersucht.
Thursday, January 24, 2013
Lindemann: Referral of Cases from International to National Criminal Jurisdictions: Transferring Cases from the ICTY and the ICTR to National Jurisdictions
Lena Lindemann has published Referral of Cases from International to National Criminal Jurisdictions: Transferring Cases from the ICTY and the ICTR to National Jurisdictions (Nomos 2013). Here's the abstract:
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