Die umweltvölkerrechtliche Aarhus-Konvention von 1998 gibt der Zivilgesellschaft in Europa, im Kaukasus und in Zentralasien elementare Rechte in Umweltsachen. Die Einhaltung des Abkommens überwacht seit 2004 ein unabhängiger Ausschuss, das ›Aarhus Convention Compliance Committee‹ (ACCC). Den Erfolg des Gremiums prägt in entscheidender Weise, dass sich Umweltverbände und Privatpersonen bei Konventionsverletzungen mit Individualbeschwerden (›communications‹) an das ACCC wenden können. So hat zuletzt die Umwelt-NGO ›ClientEarth‹ vor dem ACCC erreichen können, dass die Europäische Union die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (»Aarhus-Verordnung«) in wesentlichen Teilen ändern musste. Florian Zeitner beschreibt das einzigartig ausgestaltete Überwachungsverfahren, in dessen Zentrum das ACCC steht, in umfassender Weise. Eine besondere Berücksichtigung erfährt die Darstellung des von ›ClientEarth‹ und anderen angestoßenen Verfahrens, dessen Kontroversen als Fall 32 (Part II) bekannt geworden sind. Die ab dem 29.04.2023 vollständig geltenden Änderungen der Aarhus-Verordnung werden umfänglich eingeordnet.
Tuesday, November 15, 2022
Zeitner: Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC): Institution, Legitimation, Rezeption
Florian Zeitner has published Das Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC): Institution, Legitimation, Rezeption (Duncker & Humblot 2022). Here's the abtract: