Der ‚Cyberkrieg’ ist ein hoch brisantes Thema im sicherheitspolitischen Diskurs. Bisher hat sich kein Zwischenfall zugetragen, der durch die Staatengemeinschaft als bewaffneter Konflikt im rechtlichen Sinne anerkannt und ausschließlich mit Cyberangriffen geführt wurde. Und auch wenn ein solcher Cyberkrieg im engeren Sinne zurzeit als unwahrscheinlich gehandelt wird, haben die Staaten das Potenzial und die Gefahr des Einsatzes von Mitteln und Methoden der Cyberkriegsführung erkannt.
Die Arbeit zeigt, dass gegenwärtige Computernetzwerkoperationen selten als völkerrechtliche Gewaltanwendung zu qualifizieren sind, die einen internationalen bewaffneten Konflikt auslösen. Zudem wird herausgearbeitet, inwiefern die kampfführungsrechtlichen Vorgaben, die vor dem Hintergrund des Einsatzes konventioneller Waffengewalt entstanden sind, auch im Bereich der Cyberkriegsführung Schutz garantieren können.
Cyber warfare is an issue of extreme importance in the current debate on security policy. So far, there has been no cyber incident that states have acknowledged as an armed conflict in the legal sense. And even if, nowadays, a war exclusively fought with cyber attacks seems unrealistic, states have recognised the potential as well as the threat that cyber warfare poses to modern information societies. The book demonstrates that computer network operations are unlikely to amount to a use of force or an international armed conflict. In addition, the book examines the question whether the ‘conventional’ rules of conduct of hostilities offer a comprehensive protection with regard to cyber warfare.
Thursday, January 10, 2019
Dornbusch: Kampfführungsrecht im internationalen Cyberkrieg
Julia Dornbusch has published Kampfführungsrecht im internationalen Cyberkrieg (Nomos 2018). Here's the abstract: