Die Vereinten Nationen sind eine Organisation über allem Recht. Dieser Eindruck könnte sich aufdrängen, möchte man die Vereinten Nationen vor einem nationalen Gericht für ihr Fehlverhalten im Rahmen ihrer Friedensmissionen zur Verantwortung ziehen. Denn sogar angesichts schwerster Menschenrechtsverletzungen, können sich die Vereinten Nationen noch auf ihre Immunität berufen. Das mussten die Hinterbliebenen eines Völkermordes im Srebrenica-Verfahren schmerzlich erfahren. Nach Artikel 105 UN-Charta jedoch genießen die Vereinten Nationen nur solche Immunitäten, »die zur Verwirklichung ihrer Ziele notwendig sind«. Ihre Immunität scheint daher funktional begrenzt. Kann und soll die Immunität die Vereinten Nationen daher auch vor dem Vorwurf schützen, Menschenrechte in eklatanter Weise verletzt zu haben? Jakub Krumrey geht dieser Frage nach und untersucht, ob zumindest alternative Rechtsschutzmöglichkeiten für die Anspruchsteller bestehen.
Sunday, June 24, 2018
Krumney: Die Immunität der Vereinten Nationen
Jakub Krumrey has published Die Immunität der Vereinten Nationen (Mohr Siebeck 2018). Here's the abstract: