Die meisten bewaffneten Konflikte seit 1945 wurden zwischen Staaten und Rebellen oder zwischen nicht-staatlichen Gewaltakteuren in zerfallen(d)en Staaten ausgetragen. Gegenwärtig lehrt das syrische Drama aufs Neue, dass es sich beim Bürgerkrieg um ein Hauptübel unserer Zeit handelt. Der Beitrag zeigt, dass das Völkerrecht im Bürgerkrieg unter dem Eindruck dieses tatsächlichen Befundes insbesondere seit 1990 einen stürmischen Entwicklungsprozess durchlaufen und eine beachtliche Annäherung an das im Krieg geltende Völkerrecht erfahren hat. Der Beitrag weist diese Fortentwicklung als janusköpfig aus: der Humanisierung des Völkerrechts im Bürgerkrieg steht die Herausbildung eines bürgerkriegsrechtlichen Kampfführungsrechts gegenüber, bei dem der Rede vom ,,humanitären“ Völkerrecht ein beschönigender Zug anhaftet. Für die Zukunft stellt der Beitrag ein Völkerrecht gegen den Bürgerkrieg zur Diskussion, in dessen Licht sich auch die alte Streitfrage nach einem Kombattantenprivileg für Rebellen neu stellen ließe.
Friday, June 13, 2014
Kreß: Der Bürgerkrieg und das Völkerrecht: Zwei Entwicklungslinien und eine Zukunftsfrage
Claus Kreß (Universität zu Köln - Law) has published Der Bürgerkrieg und das Völkerrecht: Zwei Entwicklungslinien und eine Zukunftsfrage (JuristenZeitung, Vol. 69, no. 8, pp. 365-373, April 2014). Here's the abstract: