Das Römische Statut baut auf einem eigenständigen, zweiteiligen Verbrechensbegriff auf. Er teilt sich in die Unrechts- und die Verantwortlichkeitsbeziehung von Täter und Verbrechen auf. Die Voraussetzungen einer Strafbarkeit lassen sich in diesem System in widerspruchsfreier Weise verorten. Den in der bisherigen Diskussion uneinheitlichen Begriffsgebrauch überwindet der Autor durch eine eigenständige Begriffsbildung. Dies ist umso wichtiger, als das Völkerstrafrecht nach dem Römischen Statut nicht weniger als sechs gleichermaßen authentische Sprachen kennt, für die eine gemeinsame Basis unabdingbar ist, die die Arbeit nunmehr anbietet.
Thursday, February 19, 2009
Jesse: Der Verbrechensbegriff des Römischen Statuts
Björn Jesse has published Der Verbrechensbegriff des Römischen Statuts: Ein Beitrag zu einer statutsimmanenten Strukturanalyse des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (Duncker & Humblot 2009): Here's the abstract: