Kulturgüter sind als sichtbare Zeugnisse einer Kultur Identifikationsträger von Völkern und Gesellschaften. Insbesondere in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten, die zwischen Bevölkerungsgruppen aufgrund von religiösen, ethnischen oder sonstigen kulturellen Unterschieden ausbrechen, richten sich bewaffnete Angriffe auch gegen Kulturgüter als Symbole der kulturellen Identität der gegnerischen Konfliktpartei. Durch Völkervertrags- und Völkergewohnheitsrecht werden Kulturgüter als Teil des Kulturerbes auch in diesen bewaffneten Konflikten geschützt. Friederike Pabst behandelt umfassend die anwendbaren völkerrechtlichen Regeln des Kulturgüterschutzes und Möglichkeiten ihrer Durchsetzung, insbesondere durch das Völkerstrafrecht. Auch Angriffe gegen Kulturgüter können im Völkerstrafrecht den Tatbestand der Kriegsverbrechen erfüllen. Die praktische Bedeutung des Themas wird anhand von zwei Fallbeispielen deutlich - der Zerstörung von Kulturgütern in Kroatien im Jahr 1991 und der Zerstörung der Buddha-Statuen von Bamiyan im Jahr 2001.
Sunday, June 29, 2008
Pabst: Kulturgüterschutz in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten
Friederike Pabst has published Kulturgüterschutz in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten (Duncker & Humblot 2008). Here's the abstract: